Leiter*innen

Unsere Leiterinnen und Leiter sind die Aushängeschilder für den STV und für sportliches Verhalten. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam für wertvollen und fairen Sport einsetzen – nicht nur bei Wettkämpfen, sondern auch im Trainingsalltag untereinander und somit die Werte unseres Sports, den Spirit of Sport leben und pflegen.

Respekt

Gleichbehandlung und Integration

Die Ethik-Charta des Schweizer (Turn-)Sports fordert Gleichberechtigung für alle. Unabhängig von Nationalität, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung und politischer Ausrichtung, niemand darf aufgrund dessen benachteiligt werden.

Die kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft zeigt sich auch in den Sportvereinen: Broschüre: kulturelle Vielfalt im Sportverein

Stopp Homophobie

Schwul oder lesbisch zu sein lässt einen nicht weniger schnell laufen, weniger hoch springen oder unpräziser turnen – die Homophobie schon!

Die Homophobie bezeichnet die direkte und indirekte Diskriminierung von Menschen, die das gleiche Geschlecht lieben. Homophobie schadet dem Menschen und dem Sport, denn nur in einem sicheren Umfeld kann der Athlet sein volles Potential abrufen.

Merkblatt Homophobie für Trainer und Leitende

Anti-Doping

Gemeinsam gegen Doping

Der Schweizerische Turnverband bekennt sich vorbehaltlos zu dopingfreiem Sport, unterstützt die Dopingbekämpfung und pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit der Stiftung Antidoping Schweiz. Eine konsequente Einhaltung der Anti-Doping-Regeln schützt die Athleten, den Verband sowie das Turnen. Die Führung des Schweizerischen Turnverbandes legt Wert darauf, dass Athleten/innen, Trainer/innen, Teamchefs und medizinische Betreuungspersonen die Regeln kennen und sich für ein sauberes Turnen einsetzen.

Doping – das ist verboten

Verboten sind nicht nur verbotene Substanzen im Körper, sondern z.B. auch deren Besitz, die Verweigerung einer Kontrolle oder Meldepflichtverstösse.
Mehr zu den zehn konkreten Tatbeständen

Strict Liability – Achtung, die Athleten tragen die alleinige Verantwortung!

Die sogenannte Strict Liabilty ist die Grundlage der Dopingbekämpfung. Sie besagt, dass Sportler/innen alleine dafür verantwortlich sind, dass keine verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen bzw. keine verbotenen Methoden angewendet werden.

Global DRO – Medikamente immer prüfen

Global DRO – Medikamente immer prüfen

Bevor Athletinnen/Athleten Medikamente einnehmen, müssen sie immer überprüfen, ob keine verbotenen Substanzen enthalten sind. Die Medikamentenabfrage Global DRO gibt auf einfache Weise darüber Auskunft – via www.antidoping.choder als Mobile App.

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Supplemente – Achtung Dopingrisiko!

Supplemente – Achtung Dopingrisiko!

Supplemente und Nahrungsergänzungsmittel können mit verbotenen Substanzen verunreinigt sein. Sie bergen daher das Risiko eines unbeabsichtigten Dopingverstosses. Um dieses Risiko zu reduzieren, ist bei der Auswahl der Produkte grosse Vorsicht geboten.

Mehr Informationen zum Dopingrisiko von Supplementen

Dopingkontrollen – so läuft’s!

Dopingkontrollen – so läuft’s!

Dopingkontrollen können jederzeit und überall erfolgen. Es ist die Pflicht der Athletinnen/Athleten, dem Kontrollaufgebot sowie den Anweisungen des Kontrollpersonals zu folgen. Die Details einer Kontrolle gibt es hier.

Clean Winner E-Learning

Clean Winner E-Learning – Leistungssportler/innen sollen es genau verstehen

Je höher das Leistungsniveau, desto genauer müssen Sportler/innen und ihre Betreuungspersonen die Anti-Doping-Bestimmungen kennen. Das E-Learning Programm Clean Winner bietet dafür sieben interaktive Module. Absolvieren und Anti-Doping-Zertifikat erlangen!

Insiderinformationen – als anonyme Meldung übermitteln!

Insiderinformationen – als anonyme Meldung übermitteln!

Hinweise auf mögliche Dopingvergehen mögen klein scheinen, können aber für die Ermittlungsarbeit von Antidoping Schweiz wichtig sein. Ihre Mitteilung könnte entscheidend helfen, den sauberen Sport zu schützen. Die Informationen werden immer vertraulich behandelt.
Hinweise (anonym) senden

Die Folgen von Doping – eine Leidensgeschichte!

Persönliche Erfahrungsberichte von überführten Dopingsündern bestätigen, dass sich das Betrügen langfristig nicht lohnt.

Tyler Hamilton erzählt seine Geschichte in drei Videobotschaften inkl. Tipps für Athleten/innen und Eltern.

Bleib auf Laufenden – folge Antidoping Schweiz auf Facebook oder aufTwitter

Einführung des ATZ-Pool

Eine wichtige Neuerung in den Ausführungsbestimmungen zu «Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken» (ATZ) ist die Einführung des sogenannten ATZ-Pools. Der ATZ-Pool definiert, wer grundsätzlich vorgängig, d.h. vor dem Therapiestart, über eine gültige ATZ verfügen muss. Athletinnen und Athleten, die dem ATZ-Pool angehören und somit als National-Level-Athleten gelten, sind verpflichtet einen vorgängigen ATZ-Antrag bei Antidoping Schweiz zu stellen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Bearbeitungszeit mit rund zwei Arbeitstagen angegeben ist. Detaillierte Informationen zu diesem Thema sind online zu finden.

«cool and clean»

Für fairen und sauberen Sport
Das Präventionsprogramm im Schweizer Sport setzt sich für fairen und sauberen Sport ein. Die operative Führung wird von Swiss Olympic wahrgenommen. Das Programm richtet sich an Sportvereine, Kader von Sportverbänden und Swiss Olympic Label-Schulen. Der Schweizerische Turnverband unterstützt mit seiner Mitgliedschaft das Ethikprogramm von «cool and clean».

Die fünf Commitments (Abmachungen) sind Programminhalt und Instrument zugleich. «cool» steht für die Commitments «Ziele erreichen», «an die Spitze wollen» und Fairplay, «clean» bezieht sich auf Doping, Verzicht auf Tabak und Cannabis und massvollen Alkoholkonsum. Das Programm «cool and clean» wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Die Trägerschaft von «cool and clean» besteht aus Swiss Olympic, dem Bundesamt für Sport (BASPO) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dank der guten Zusammenarbeit der Träger können Synergien optimal genutzt werden.

Gegen sexuelle Übergriffe

Bei uns sollen alle sicher sein

Gemeinsam gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe im Turnverein
Gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch (Fünfter Titel: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität; Artikel 187-200) werden sexuelle Ausbeutung und sexuelle Grenzverletzungen im Schweizerischen Turnverband (STV) als zentralen Angriff auf die Persönlichkeit der Betroffenen betrachtet. Der STV verurteilt jegliches Verhalten, das die sexuelle Integrität der Mitglieder beeinträchtigen könnte. Wir schaffen Klarheit, was in Ordnung ist und was nicht und wir unterstützen unsere Vereine so, dass grenzverletzendes Verhalten geahndet wird oder – besser – gar nicht vorkommt. Bei uns sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene sicher sein.

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Rat zum Thema sexuelle und sexistische Belästigung?
Online-Beratung, Tipps & Infos auf belaestigt.ch

Wegschauen? Hinschauen

Wegsehen ist einfacher – aber verhängnisvoller. Der STV unterstützt seine Vereine beim genauen Hinsehen. Um sich präventiv einzusetzen ist es wichtig, selber aktiv zu sein. Als Mitglied von Swiss Olympic und in Zusammenarbeit mit dem BASPO wird der STV in der Prävention und Behandlung von Fragen im Bereich der sexuellen Ausbeutung im Sportverein unterstützt.

Pro Juventute – Beratung + Hilfe 147

Nähe – Distanz – Grenzen

Wo hört der normale Körperkontakt im Sport auf und wo beginnt der Übergriff? Wie geht ein Trainer mit Avancen seiner Schützlinge um? Wann liegt aus juristischer Sicht ein Sexualstraftatbestand vor? Wer informiert ist, kann seine Verhaltensweisen entsprechend anpassen und die Wahrnehmung für sexuelle Übergriffe schärfen.

Merkblatt: 6 Leitlinien (kompakt)

Sachdienliche Unterlagen / Ausbildungsmöglichkeiten zum Thema

Sag Stopp! Rede darüber!

Vereine können durch die Bezeichnung von ein bis zwei Ansprechpersonen zur Sensibilisierung im eigenen Verein beitragen. Die Ansprechpersonen, idealerweise eine Frau und ein Mann, sind für die Unstimmigkeiten innerhalb des Vereins zuständig. Grundvoraussetzung für diese Aufgabe sind Integrität und Verschwiegenheit. Zudem sollte die Bereitschaft zur Ausbildung vorhanden sein.

Bist du interessiert, einen solchen Kurs zu absolvieren und als Ansprechperson für deinen Verein zuständig zu sein? Dann melde dich bei:
Schweizerischer Turnverband, Gesundheit, Postfach, 5001 Aarau, +41 62 837 82 43, ausbildungnoSpam@stv-fsg.ch

Selbstverpflichtung und Richtlinien

Besonders in Jugendlagern braucht es bestimmte Verhaltensweisen, um heikle Situationen zu vermeiden. Der STV hat dazu für Lagerleiterinnen und -leiter ein Selbstverpflichtungsübereinkommen mit den wichtigsten zu beachtenden Punkten erstellt:

Selbstverpflichtung Lagerleiter/-innen
(Dieses Dokument kann auch für Lager des eigenen Vereins benutzt werden.)

Ausserdem werden in Jugendlagern oft Fotos geschossen, was grundsätzlich eine schöne Sache ist. Bei Fotos von Kindern gilt es erst recht gewisse Richtlinien einzuhalten:

Richtlinien Fotografieren in Jugendlagern

Raum & Umwelt

Für umweltschonenden und nachhaltigen Sport
Sportangebote und Sportveranstaltungen des STV sollen die Umwelt nicht unnötig belasten, denn diese ist mitunter die Grundlage für ein erfolgreiches Sporttreiben.

Die Planung eines nachhaltigen Sportanlasses ist mit Herausforderungen verbunden. Die Hilfsmittel auf saubere-veranstaltungen.ch helfen bei der Planung, Evaluation und Kommunikation einer nachhaltigen Sportveranstaltung.

Weiterbildungen im Bereich Ethik

Der STV nimmt ein grosses Interesse an Weiterbildungen im Bereich der Prävention und Ethik wahr. Die folgende Übersicht soll über die bereits bestehenden Angebote von Jugend + Sport einen Überblick bieten. Über STV spezifische Angebote wird   zur gegebenen Zeit kommuniziert.

Weiterbildungen im Bereich Ethik ↓

Freundschaft

Umgang Social Media

Facebook, Twitter und Co. sind heute allgegenwärtig. Dabei geht oft vergessen, dass Inhalt, die auf sozialen Medien gepostet werden, für viele Leute sichtbar sind und nicht mehr gelöscht werden können. Von den Sprösslingen unter den Turnern bis hin zu langjährigen Vereinsturner sollten sich der Risiken von sozialen Medien bewusst sein. Mit dem Social Media Guide unterstützt der STV die Vereine bei der Schulung und Aufklärung ihrer Athleten und Leitenden.

Die Broschüre «Das eigene Bild: Alles, was Recht ist» zeigt mit Fallbeispielen auf, unter welchen Bedingungen das Recht am eigenen Bild verletzt wird und wie dagegen vorgegangen werden kann.

Höchstleistung

Gesundheitsmanagement

Sportmedizinisches Netzwerk

Die physische und psychische Gesundheit ist wichtige Grundlage für den leistungsfähigen Turner. In der Schweiz besteht ein breites sportmedizinisches Netzwerk von Swiss Olympic zertifizierten Institutionen, die sowohl bei Unfall oder Krankheit, als auch bei präventivmedizinischen sowie routinemässigen Untersuchungen für Leistungs- und Hobbysportler zur Verfügung stehen.
Sportmedizinische Untersuchung (SPU) Fact-Sheet

Bei Fragen im Zusammenhang mit Sporternährung, Sportpsychologie und -physioterapie oder Mentaltraining helfen Partnerorganisationen von Swiss Olympic sowie die Athletenbetreuungspersonen weiter.

Sportphysiotherapie

Unfälle verhindern

Sport birgt immer auch ein gewisses Risiko für Unfälle. Viele der dadurch verursachten Verletzungen lassen sich durch gezielte Prävention verhindern.
Wie man als Turner, Trainer oder Vereinsfunktionär Unfälle und Verletzungen aktiv vorbeugen kann, zeigen spezielle Tools sowie Merkblätter der Fachstellen für Unfallverhütung.

Unfallbroschüre J&S - Verletzungsprävention

In aller Kürze wird sportartübergreifend auf die wesentlichsten Aspekte der Verletzungsprävention und der Intervention bei Sportverletzungen hingewiesen. J+S-Leiterinnen und -Leiter können sich über QR-Codes bedürfnisorientiert vertiefende Informationen beschaffen. Das Dokument ist nur online verfügbar. Es ist auf der Webseite von J+S in der Rubrik Sicherheit abgelegt.

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