Neu dürfen auch Personen mit einem Alter über 65 Jahre am Vereins- und Leistungssport teilnehmen. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt jedoch nach wie vor eine strikte Einhaltung der Schutzkonzepte vor. Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Trainings tun dies in eigener Verantwortung. Für den Trainingsbetrieb ist insbesondere folgenden Punkten eine besondere Beachtung zu legen:
- Die vorgeschriebene Gruppengrösse von 5 Personen darf nicht überschritten werden. Die Gruppen dürfen nicht gemischt werden.
- Altersmässig soll keine Durchmischung der Gruppen vorgenommen werden.
- Der minimale Platzbedarf von 10 m2 pro Person und 2 Meter Abstand zwischen den Personen muss eingehalten werden.
Die aktualisierten Schutzkonzepte sind verfügbar. Änderungen gegenüber der letzten Version (1.1) wurden gelb markiert.