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Update Coronavirus - weitere Lockerungen der Schutzmassnahmen per 6. Juni 2020

  • 27. Mai 2020

Gemäss dem Entscheid des Bundesrates vom 27. Mai 2020, erfolgen ab dem 6. Juni 2020 weitere Lockerungen der Schutzmassnahmen. Diese Lockerungen umfassen auch Sportveranstaltungen und die Durchführung von Trainings. Dabei gelten für Sportveranstaltungen die gleichen Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt.

Ab dem 6. Juni ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten, ohne Einschränkung der Gruppengrösse, wieder erlaubt. Dies gilt auch für sportliche Aktivitäten, bei welchen es zu direktem Körperkontakt kommt. In solchen Sportarten müssen die Trainingseinheiten in beständigen Teams durchgeführt und entsprechende Präsenzlisten geführt werden.

Der STV wird die Schutzkonzepte für den Turnsport gemäss den neusten Entscheiden des Bundesrats sowie weiteren Informationen vom Bundesamt für Sport aktualisieren und den Vereinen im Verlauf der nächsten Woche zur Verfügung stellen.

Mitteilung des Bundesamtes für Sport (BASPO)

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