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Finanzielle Unterstützung für die Basis des Turnsports

  • 22. Juli 2020

Der Bund hat ein namhaftes Stabilisierungspaket über 92 Millionen Franken für den Schweizer Leistungs- und Breitensport im Jahr 2020 gesprochen. Der Schweizerische Turnverband (STV) erarbeitet zurzeit das vom Bund verlangte Stabilisierungskonzept und wird Anfang August 2020 alle strukturrelevanten Organisationen informieren. Diese haben die Möglichkeit ihren aufgrund der COVID-19-Pandemie finanziell entstanden Schaden im Jahr 2020 mit einem Antrag bis am 31. August 2020 nachzuweisen. Anschliessend wird geprüft, ob und in welcher Höhe diese Beträge ausbezahlt werden. Die Vorgaben des Bundes sind zeitlich knapp bemessen, weshalb die Organisationen nur wenig Zeit zur Erarbeitung des Antrages haben.

Der Schweizerischer Turnverband (STV) erarbeitet zurzeit ein Stabilisierungskonzept, wie die Gelder im Turnsport verteilt werden sollen. Wer strukturrelevant für den Turnsport ist und einen Schaden durch COVID-19 im Jahr 2020 erlitten hat, erfüllt bereits die zwei wichtigsten Vorgaben.


Ist meine Organisation strukturrelevant?

Strukturrelevant für den Turnsport sind Vereine, Verbände, regionale und kantonale Leistungszentren, nationale und internationale Anlässe, Infrastrukturen, Nachwuchsförderungsstützpunkte und weitere Organisationen aus dem Breiten- und Leistungs- sowie Nachwuchsleistungssports innerhalb und ausserhalb der STV-Strukturen.

In den Turnsport fallen die Sportarten Aerobic, Akrobatik, Faustball, Geräteturnen, Gymnastik, Indiaca, Korbball, Kunstturnen, Nationalturnen, Parkour, Rhönrad, Rhythmische Gymnastik, Trampolin, Turnen.

 

Schaden – Wie finde ich heraus, ob meine Organisation einen Schaden erlitten hat?

Die Schadenssumme wird durch die Verrechnung von Mindereinnahmen, Mehrertrag, Minderaufwand und Mehraufwand, welche wegen COVID-19 und im Jahr 2020 entstanden sind, berechnet. Jeder Antragssteller muss den Schaden belegen können. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass eine Organisation verpflichtet ist, auch alle Mehrerträge und Minderaufwände in Zusammenhang mit COVID-19 zu melden.


Nachfolgend einige Beispiele für Schäden, welche einen Kausalzusammenhang zu COVID-19 haben müssen:


Mindereinnahmen

  • Mindereinnahmen aus Ausfall von Kursen (z. B. Kursgelder, Kurseinnahmen)
  • Mindereinnahmen aus Reduktion oder Ausfall von Sponsoringgelder
  • Mindereinnahmen aus Ausfall von Mitgliederbeiträgen
  • Mindereinnahmen durch die Absage von Anlässen

Mehrertrag

  • Mehrertrag aus Beiträgen des Bundes/Kanton/Stadt/Gemeinde aus den Nothilfe-Massnahmen
  • Mehrertrag aus Kurzarbeitsentschädigungen und übrige Beiträge der öffentlichen Hand
  • Erhöhung der Sponsoringbeiträge oder Mitgliederbeiträge
  • Erlöse oder Spenden von Unternehmen, Privatpersonen oder aus Anlässen

Minderaufwand

  • Minderaufwand aus Anstellungen, Pensen-Anpassungen, Taggelder, Honorare etc.
  • Minderaufwand aus Betrieb (z.B. Mietreduktion)
  • Minderaufwand durch die Absage von Anlässen (nur nicht angefallene Aufwände angeben)

Mehraufwand

  • Mehraufwand für Schutzmaterial (z.B. Hygiene- und Reinigungsmaterial) und Schutzkonzept (z.B. Erarbeitung, Beratung, Publikation online/print etc.)
  • Mehraufwand aus Anstellungen, Pensen-Anpassungen, Taggelder, Honorare etc.
  • Mehraufwand Betrieb (z.B. Drittreinigung)
  • Mehraufwand durch die Absage von Anlässen (z.B. Stornierungskosten)

Weiteres Vorgehen

Der Schweizerische Turnverband gleist zurzeit alles Nötige auf (Online-Formular für Antrag, Reglemente etc.) und informiert Anfang August per Post über Details und das weitere Vorgehen. Damit die Daten effizient eingegeben und verarbeitet werden können, ist eine Online-Lösung zwingend nötig. Diese wird momentan programmiert. Das dauert jedoch einige Zeit. Währenddessen könnt du und dein Kassier euch bereits Gedanken über mögliche Schäden in eurer Organisation machen.


Zeitplan

Wir weisen euch darauf hin, dass der Zeitplan vom Bund vorgegeben, verbindlich und sehr eng bemessen ist – ihr habt also nur wenig Zeit, den Antrag zu erstellen und uns einzusenden. Plant deshalb im August genügend Zeit ein, diesen Antrag zu erstellen. Macht euch bereits jetzt Gedanken dazu.






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