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Untersuchungsbericht der Rhythmischen Gymnastik an STV übergeben

  • 7. Dezember 2020

Pachmann Rechtsanwälte hat seinen Untersuchungsbericht der Rhythmischen Gymnastik Ende der vergangenen Woche dem Zentralvorstand des STV vorgestellt. Dieser wird den Bericht eingehend analysieren. Anfang Januar 2021 wird der STV die Ergebnisse und die Empfehlungen des Berichtes veröffentlichen und die daraus folgenden Massnahmen vorstellen.

Pachmann Rechtsanwälte hat seinen Untersuchungsbericht der Rhythmischen Gymnastik abgeschlossen und den Bericht Ende der vergangenen Woche dem Zentralvorstand des STV vorgestellt. Die Anwaltskanzlei hatte während drei Monaten die Vorwürfe von ehemaligen Rhythmischen Gymnastinnen untersucht sowie die Strukturen in der Rhythmischen Gymnastik in der Schweiz ganzheitlich überprüft. Der Ablauf der Untersuchung wurde durch Vertreter der Geschäftsprüfungskommission des STV und von Swiss Olympic begleitet.

Der STV-Zentralvorstand wird den sehr umfangreichen Bericht in den kommenden Tagen und Wochen eingehend analysieren und die daraus abgeleiteten Massnahmen definieren. Anfang Januar 2021 wird der STV die Ergebnisse und die Empfehlungen des Berichtes veröffentlichen sowie die ergriffenen und geplanten Massnahmen aufzeigen.

Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse wird der STV zu den Inhalten des Berichtes keine Stellung nehmen können. 

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