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Untersuchung durch Pachmann Rechtsanwälte

  • 8. September 2020

Nach dem Entscheid für die Durchführung einer externen Untersuchung der Rhythmischen Gymnastik, infolge diverser Vorwürfe von ehemaligen Turnerinnen, hat der STV den Auftrag an Pachmann Rechtsanwälte erteilt. Swiss Olympic wird die Untersuchung als unabhängige Instanz begleiten und die Untersuchungsergebnisse beurteilen.

Der Zentralvorstand des STV hat den Auftrag für die externe Untersuchung der Rhythmischen Gymnastik in der Schweiz an Pachmann Rechtsanwälte vergeben. Die Anwaltskanzlei gehört schweizweit zu den renommiertesten im Sportrecht und verfügt über umfassende Erfahrung in Untersuchungen und Beratungen im Bereich Corporate Governance. Beim Auswahlverfahren wurde der Zentralvorstand durch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des STV und durch Swiss Olympic unterstützt. Die Geschäftsprüfungskommission und Swiss Olympic werden auch die Durchführung der Untersuchung begleiten und nach Abschluss, die auf den Untersuchungsergebnissen basierenden Empfehlungen beurteilen. Pachmann Rechtsanwälte wird eine Meldestelle betreiben, bei der sich Personen melden können, die über wichtige Informationen und Hinweise für die Untersuchung verfügen. Die gemeldeten Hinweise und Informationen werden durch Pachmann Rechtsanwälte unabhängig und neutral geprüft und untersucht werden.

«Wir nehmen die Vorwürfe der Gymnastinnen sehr ernst. Es ist uns deshalb wichtig, dass nun mit Pachmann Rechtsanwälte eine externe Unternehmung die unterschiedlichen und teilweise sehr widersprüchlichen Vorwürfe gegen Trainerinnen der Rhythmischen Gymnastik untersucht. Mit Swiss Olympic wird die Untersuchung zudem durch eine unabhängige Instanz begleitet und beurteilt werden», sagt Erwin Grossenbacher, Zentralpräsident des STV. Neben den Vorwürfen gegen Trainerinnen werden in der Untersuchung auch ganzheitlich die Strukturen und Zielsetzungen in der Rhythmischen Gymnastik in der Schweiz überprüft. «Es braucht jetzt eine Gesamtanalyse der Sportart. Was sind realistische, sportliche Zielsetzungen für die Rhythmische Gymnastik? Welche Strukturen werden dazu benötigt? Welche Begleitung braucht es, um die Athletinnen sportlich zu fordern, ohne sie zu überfordern?» so Grossenbacher.

Der STV rechnet, dass die Untersuchung bis zu drei Monate in Anspruch nehmen wird. Der STV wird sich, im Hinblick auf die Untersuchung und der kürzlich angekündigten, gerichtlichen Klage einer der angeschuldigten Trainerinnen, bis zum Abschluss der Untersuchung zu den behandelten Themen und Vorwürfen sowie zur Untersuchung nicht weiter öffentlich äussern.

Meldestelle Untersuchung Rhythmische Gymnastik

+41 (0)44 215 11 33

thilo.pachmann@pachmann.law


aktualisierte Version vom 1.9.2020



Update vom 08.09.2020: Online-Fragebogen

Gerne informiert der STV über die nächsten Schritte der externen Untersuchung:

Im Verlauf der nächsten Woche tritt die externe Untersuchung in die erste wichtige Grundlagenphase ein: Gymnastinnen (aktuelle und ehemalige), Eltern (aktuelle und ehemalige), Funktionäre und Trainer erhalten einen auf die jeweilige Gruppe individualisierten Online-Fragebogen zur Beantwortung. Das Resultat dieser generellen Umfrage bildet die Grundlage für die darauf folgenden spezifischen Befragungen. Die Ergebnisse aus diesen beiden Untersuchungsschritten werden anschliessend von einer Expertengruppe validiert. Wir freuen uns auf Ihre aktive Mitwirkung!

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