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Zwei Zukunftsszenarien für die Rhythmische Gymnastik

  • 30. April 2021

Der Zentralvorstand (ZV) des STV hat entschieden, zwei detaillierte Zukunftsszenarien für die Rhythmische Gymnastik in der Schweiz ausarbeiten zu lassen, die den Empfehlungen der Pachmann Untersuchung sowie den Rahmenbedingungen in der Schweiz Rechnung tragen müssen. Für bis Ende 2022 beschloss der ZV eine Übergangsphase, in der die Rhythmische Gymnastik in gleichem Umfang wie bisher finanziell unterstützt werden soll. Die Stelle der Nationaltrainerin wird befristet bis Ende 2022 nochmals ausgeschrieben und besetzt werden.

Der Zentralvorstand des STV hat sich an seiner ordentlichen Sitzung vom 30. April 2021 mit der Zukunft der Sportart Rhythmische Gymnastik beschäftigt. Dies einerseits mit dem Ziel, an der Frühlings-Verbandsleiterkonferenz (VLK) vom 30. April/1. Mai 2021 über den Zeitplan und die Stossrichtung der weiteren Diskussionen und Arbeiten zu informieren.

Andererseits hat der Zentralvorstand an seiner Sitzung beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebildet werden wird, um zwei mögliche Zukunftsszenarien für die Rhythmische Gymnastik in der Schweiz im Detail auszuarbeiten. Diese Zukunftsszenarien müssen abgestimmt sein auf die Rahmenbedingungen in der Schweiz und sie müssen insbesondere folgenden zwei Grundsätzen Rechnung tragen, die der STV als Basis für die Zukunft der RG voraussetzt und welche der Bericht Pachmann explizit empfiehlt:

1.
«Gesundheit vor sportliche Erfolge»
2.
Das Ziel «Qualifikation für die Olympische Spiele» wird bis mindestens 2028 gestrichen

Übergangsphase bis Ende 2022
Um die Zukunftsszenarien sorgfältig und detailliert ausarbeiten zu können, hat der Zentralvorstand eine Übergangsphase bis Ende 2022 beschlossen. Diese Übergangsphase ermöglicht es, alle wichtigen Stakeholder in der RG miteinzubeziehen und aufzeigen zu können, welche Konsequenzen mit welchem Szenario verknüpft sind und welche Rahmenbedingungen für die Umsetzung notwendig sind. Der ZV möchte die Rhythmische Gymnastik in dieser Phase bis Ende 2022 in gleichem Umfang wie bisher finanziell unterstützen. Er wird dies im Budget 2022 so beantragen. Über das Budget 2022 wird abschliessend die Abgeordnetenversammlung Ende Oktober befinden.

Die im vergangenen Herbst ausgeschriebene Stelle der Nationaltrainerin RG wird nochmals ausgeschrieben und vorübergehend bis Ende 2022 besetzt werden. Analog zur heutigen Nationaltrainerin, die über einen befristeten Arbeitsvertrag ad Interim bis Ende Juni 2021 verfügt. Der STV wird alle Kandidatinnen, die sich auf die erste Ausschreibung gemeldet haben, erneut kontaktieren. Über weitere Stellenausschreibungen und -Besetzungen wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Zwei Zukunftsszenarien: «Eigener Fachverband» und «Fokus Nachwuchsförderung»
Der ZV hat den Auftrag erteilt, zwei Szenarien zu erarbeiten und vertieft zu prüfen:

Im ersten Szenario soll überprüft werden, ob die RG in der Schweiz über einen eigenständigen Fachverband gefördert werden könnte. In diesem Szenario sind verschiedene, mögliche Umsetzungsformen mit oder ohne Beteiligung und Unterstützung des Schweizerischen Turnverbandes möglich.

Im zweiten Szenario soll erarbeitet werden, wie innerhalb der STV-Strukturen und mit den vorhandenen finanziellen Mitteln der Fokus in den kommenden acht Jahren primär auf eine nachhaltige Nachwuchsförderung sowie auf den Aufbau der dafür benötigten Rahmenbedingungen gerichtet werden kann. Dies mit dem Ziel, eine möglichst breite und gesunde Basis für die Zukunft der RG zu schaffen.

Zeitplan bis Januar 2023
Die GL wird im Auftrag des ZV eine Arbeitsgruppe bilden, die den Auftrag, die beiden Zukunftsszenarien zu entwickeln, ausführen wird. Parallel dazu werden die Empfehlungen des Berichts Pachmann weiter analysiert und überall dort einfliessen, wo dies notwendig ist. Dies erfolgt unabhängig von der Erarbeitung der Zukunftsszenarien.

Spätestens an der Frühlings-VLK im Mai 2022 werden die beiden konkreten Szenarien präsentiert, damit die VLK im Herbst 2022 entscheiden kann, welche Form der RG-Förderung ab dem 1. Januar 2023 umgesetzt werden soll.

Nationalkader-Gruppe, JEM-Team und Einzelgymnastinnen
Bei allen Szenarien soll bereits in der Übergangsphase der individuelle Leistungsweg nicht ausgeschlossen werden. Analog zum Pilotprojekt «EM Varna 2021» soll auch in Zukunft der individuelle Weg von Einzelgymnastinnen durch den STV nicht verhindert, sondern zugelassen werden. Für diesen Weg werden entsprechende Selektionskonzepte benötigt, die transparent und rechtzeitig kommuniziert werden.

Über die Wettkampfplanung und Zielsetzungen der Nationalkadergruppe sowie auch über das weitere Vorgehen im Bereich «Projekt Juniorinnen-EM» wird der STV nächste Woche informieren. 


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