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Neue Schutzkonzepte für Breiten- und Spitzensport

  • 26. Juni 2020

Vergangenen Montag, 22. Juni 2020, wurden die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend aufgehoben. Grossveranstaltungen bleiben jedoch weiterhin bis Ende August verboten. Öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Der Bundesrat hat dafür die Vorgaben vereinfacht. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat setzt weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln.

Auf Basis der letzten Entscheide wurden die Schutzkonzepte für den Breiten- und den Spitzensport angepasst. Die aktuellsten Versionen sind hier zu finden.

Weiter dürfen seit dieser Woche Sportveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Voraussetzung ist aber, dass es zu keiner Durchmischung der Zuschauer und der Sportler kommt. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch eine Sektorenteilung. Eine Durchmischung dieser Gruppen ist nicht erlaubt. Kann innerhalb dieser Gruppen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, empfiehlt sich gemäss BAG zudem das Tragen einer Schutzmaske. Gilt bei einer Veranstaltung jedoch eine generelle Maskenpflicht und/oder kann die Abstandsregelung (1,5 m) durchgehend eingehalten werden, kann die Aufteilung auf Gruppen und die Erfassung der Personendaten verzichten werden.
Foto: STV/Stephan Boegli

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