Auf Basis der letzten Entscheide wurden die Schutzkonzepte für den Breiten- und den Spitzensport angepasst. Die aktuellsten Versionen sind hier zu finden.
Weiter dürfen seit dieser Woche Sportveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Voraussetzung ist aber, dass es zu keiner Durchmischung der Zuschauer und der Sportler kommt. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch eine Sektorenteilung. Eine Durchmischung dieser Gruppen ist nicht erlaubt. Kann innerhalb dieser Gruppen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, empfiehlt sich gemäss BAG zudem das Tragen einer Schutzmaske. Gilt bei einer Veranstaltung jedoch eine generelle Maskenpflicht und/oder kann die Abstandsregelung (1,5 m) durchgehend eingehalten werden, kann die Aufteilung auf Gruppen und die Erfassung der Personendaten verzichten werden.
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