Turnvereine in der ganzen Schweiz stehen nach dem Entscheid des Bundesrates vor grossen Herausforderungen. Der Schweizerische Turnverband (STV) hat seine Schutzkonzepte an die neuen Massnahmen angepasst. Der STV freut sich, dass unter gewissen Auflagen weiterhin Sport betrieben werden kann und dass insbesondere Kinder und Jugendliche von Einschränkungen ausgenommen sind. Der STV appelliert an die Kantone, Gemeinden und Betreiber der Sportinfrastrukturen, dass sie die Turnhallen und Sportanlagen offen halten, damit die erlaubten Trainings weiter angeboten werden können.
Aufgrund der neuen Bestimmungen, die der Bundesrat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben hat, sind bis zum 28. Februar 2021 Sportaktivitäten nur noch einzeln oder in Gruppen bis maximal 5 Personen (inkl. Leiterpersonen) im Freien erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten.
Erlaubt bleiben weiterhin sportliche Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre sowie Trainings und Wettkämpfe im Leistungssport.
Sportanlagen
Alle Sportanlagen müssen bis am 28. Februar 2021 geschlossen bleiben. Weiterhin darf im Freien Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen getrieben werden. Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin auch in Sportanlagen erlaubt (es gibt keine Sperrstunden).
Wichtig: Je nach regionaler COVID-Situation haben Kantone die Möglichkeit, für den eigenen Kanton Erleichterungen oder Verschärfungen gegenüber Bundes-Massnahmen zu beschliessen. Bitte beachtete deshalb die kantonalen und regionalen Bestimmungen. Diese können von den nationalen Empfehlungen abweichen.
Der STV hat seine Schutzkonzepte (Schutzkonzept Turnsport, Schutzkonzept Leistungssport) entsprechend überarbeitet. Vereinfacht gelten für die einzelnen Altersbereiche folgende Regelungen:
- Muki-Turnen: Das Muki-Turnen ist aktuell nicht erlaubt.
- Kinderturnen sowie Jugend- und Mädchenriege: Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr sind – mit Ausnahme von Wettkämpfen im Breitensport – erlaubt.
- Profisport: Im professionellen Bereich von Sport sind Trainings und Wettkämpfe zulässig.
Genauere Detailinformationen und die weiterhin gültigen Auflagen sind im jeweiligen Schutzkonzept (Schutzkonzept Turnsport, Schutzkonzept Leistungssport) zu finden.
Die STV-Vereine werden ermuntert, insbesondere das Angebot ihrer Kinder- und Jugendabteilungen nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und diese an die neuen Gegebenheiten anzupassen.