Sportaktivitäten im Freien ohne Körperkontakt in Gruppen bis höchstens 15 Personen werden auf den dafür notwendigen Sportanlagen wieder erlaubt. Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gelten mit Ausnahme des Zuschauerverbots im Sport keine Einschränkungen mehr.
Wichtig: Je nach regionaler COVID-Situation haben Kantone die Möglichkeit, für den eigenen Kanton Erleichterungen oder Verschärfungen gegenüber Bundes-Massnahmen zu beschliessen. Bitte beachtete deshalb die kantonalen und regionalen Bestimmungen. Diese können von den nationalen Empfehlungen abweichen.
Schutzkonzepte Turnsport
Massnahmen gegen Corona-Virus bleiben bestehen
19. März 2021
Der Bundesrat hat heute, 19. März 2021, über die aktuellen Massnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus informiert. Im Sport gelten weiterhin ausnahmslos die am 24. Februar 2021 beschlossenen und seit 1. März 2021 geltenden Regelungen.