Gemäss dem Entscheid des Bundesrats vom 27. Mai 2020 ist der Trainingsbetrieb ab dem 6. Juni, ohne Einschränkung der Gruppengrösse, wieder erlaubt. Voraussetzung für die weitere Lockerung der Schutzmassnahmen ist nach wie vor die Erstellung eines Schutzkonzeptes, welches die neusten Bestimmungen erfüllt. Die Schutzkonzepte der Vereine oder Trainingszentren müssen dabei nicht von einer Behörde freigegeben werden, sie müssen jedoch bei Bedarf der Gesundheitsbehörde vorgewiesen werden können.