Neue Dopingliste der WADA tritt am 1. Januar 2024 in Kraft
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Neue Dopingliste der WADA tritt am 1. Januar 2024 in Kraft

STV

Am 1. Januar 2024 tritt die neue Dopingliste der WADA mit den verbotenen Wirkstoffen in Kraft.

  • Tramadol (= starkes Schmerzmittel; wird jedoch noch häufig verschrieben) ist während eines Wettkampes (d.h. ab 23:59 Uhr des Vorabends), in den 24 Stunden zuvor sowie bis zum Ende des Wettkampfes bzw. der entsprechenden Anti-Doping-Kontrollen verboten.
  • Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 100 ml innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden von jeglicher Substanz gelten als verbotene Methode, selbst wenn die verabreichte Substanz nicht verboten ist.

Davon ausgenommen sind intravenöse Infusionen und/oder Injektionen, die berechtigterweise im Rahmen von

  • Spitalbehandlungen,
  • chirurgischen Eingriffen,
  • oder während klinisch-diagnostischer Untersuchungen

verabreicht werden.

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