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Sport auf 5 Personen beschränkt, Sperrstunde ab 19 Uhr

  • 11. Dezember 2020

Aufgrund der neuen Bestimmungen, die der Bundesrat anlässlich einer Medienkonferenz vom 11. Dezember 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben hat, sind ab Samstag, 12. Dezember 2020 bis zum 22. Januar 2021 Sportaktivitäten nur noch einzeln oder in Gruppen bis maximal 5 Personen (inkl. Leiterpersonen) erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten.

Erlaubt bleiben weiterhin sportliche Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre sowie Trainings und Wettkämpfe im Leistungssport.

Sperrstunde ab 19 Uhr: Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr geschlossen bleiben.

Der Schweizerische Turnverband wird sein Schutzkonzept «Turnsport» Anfang nächster Woche überarbeiten und allfällige weitere Empfehlungen abgeben. Das Schutzkonzept «Leistungssport» behält seine Gültigkeit.

Wie bisher gilt es neben den Anweisungen des Bundes auch die Vorgaben des jeweiligen Kantons und der jeweiligen Gemeinde zu beachten und einzuhalten.

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