Mit der Unterstellung unter das Ethik-Statut sind alle Personen mit einer Garantenstellung (d.h. Präsident*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc.) dazu verpflichtet, beobachtete Vorfälle oder den Verdacht auf einen Ethik-Verstoss zu melden. In solchen Fällen besteht folglich eine Meldepflicht. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass auch missbräuchliche Meldungen, d.h. wissentlich falsche oder offensichtlich unbegründete Meldungen zum Nachteil einer anderen Person sanktioniert werden können.