Reminder «Branchenstandard»: Anpassung der Vereinsstatuten
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Reminder «Branchenstandard»: Anpassung der Vereinsstatuten

STV
Foto: Adobe Stock

Wie bereits angekündigt, ist ab dem 1. Januar 2026 der Branchenstandard für den Schweizer Sport für Vereine verbindlich. Das ist vor allem für J+S-Beiträge relevant. Wir empfehlen, die Umsetzung zeitnah anzugehen, damit alle Anforderungen fristgerecht erfüllt sind.

Ziel dieser Neuerungen ist, die ethischen Standards in der Kinder- und Jugendsportförderung zu stärken – vor allem in den Bereichen Fairness, Sicherheit und gute Organisationsführung.

Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen in der Sportförderungsverordnung (Art. 72c bis 72e) wurden verschiedene konkrete Massnahmen formuliert, die Verbände und Vereine umsetzen müssen, um auch in Zukunft von Fördergeldern des Bundes zu profitieren. Die Massnahmen betreffen insbesondere die gute Organisationsführung sowie Ethik.

Swiss Olympic hat diverse Checklisten erarbeitet und veröffentlicht. Der STV hat gestützt darauf die Musterstatuten für Vereine aktualisiert:

Musterstatuten und Checklisten

Hinweis: Allfällige neue Vorgaben aus dem Branchenstandard sind per 1. Januar 2026 umzusetzen. Nach Möglichkeit ist diese Deadline einzuhalten. Sollte dies aufgrund der zeitlichen Abläufe zu Problemen führen (u.a. Termin der Vereinsversammlungen), finden wir Lösungen. 

 

Kontakt

Für Fragen zum Branchenstandard: ethik-rechtnoSpam@stv-fsg.ch
Für Fragen zur Statutenanpassung: vereinsmanagementnoSpam@stv-fsg.ch

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