Organe & Kommissionen
Der Schweizerische Turnverband (STV) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Das oberste Organ des STV ist die Abgeordnetenversammlung. Die strategische Führung obliegt dem Zentralvorstand. Für die operative Leitung ist die Geschäftsleitung verantwortlich, die sich aus dem/der Direktor*in sowie den Abteilungsleiter*innen zusammensetzt.
Die Abgeordnetenversammlung (AV) des STV ist das oberste Gremium im Sinne eines Parlaments und findet einmal im Jahr statt, in der Regel im Oktober. Sie besteht aus den Delegierten der Verbände. Diese Delegierten haben folgende Stimmrechte:
- Proporzstimmen (insgesamt 200 Stimmen): Diese werden aufgrund ihres Totals ihrer Verbandsbeiträge errechnet. Jeder Verband hat mindestens eine Stimme.
- Verbandsstimmen: Erfordern die Statuten nebst der Mehrheit der Stimmberechtigten (Proporzstimmen) auch eine Mehrheit der Verbände so gilt: Alle Kantonalverbände und Partnerverbände erhalten je zwei Verbandsstimmen, die Regionalturnverbände erhalten je eine Verbandsstimme.
AV 2025: Anträge einreichen
Die 40. Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Turnverbandes (STV) und darin integriert die Genossenschaftsversammlung der Sportversicherungskasse (SVK) findet am 1./2. November 2025 in Burgdorf statt.
Anträge zur Traktandenliste müssen mindestens acht Wochen vor der Abgeordnetenversammlung der Geschäftsstelle STV, Postfach, 5001 Aarau, zuhanden des Zentralvorstandes eingereicht werden, andernfalls kann deren Behandlung nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmenden beschlossen werden.
Anträge der Verbände an die AV sowie Vorschläge für die Wahlen in den Zentralvorstand (ZV), die Geschäftsprüfungskommission (GPK) sowie die Ethikkommission (EK) müssen dem ZV spätestens acht Wochen vor der AV eingereicht werden (Art. 7.7.2 der STV-Statuten).
Protokolle & Dokumente
Protokoll AV 2024
Protokoll AV 2023
Protokoll AV 2022
Protokoll AV 2021
Reglement Stimmrecht an der AV
Statuten des Schweizerischen Turnverbandes (Ausgabe Oktober 2024)
Zweimal jährlich treffen sich die Vertreter*innen der Kantonal- und Fachverbände im Rahmen einer Konferenz (in der Regel Freitagabend und Samstagvormittag) zur Diskussion der aktuellen Verbandsgeschäfte und Strategien. Die Verbandsleitungskonferenz (VLK) kann in eigener Kompetenz über die vorliegenden Jahresrechnungen befinden. Die weiteren Themen werden in der Regel für die Abstimmung an der Abgeordnetenversammlung vorbereitet. Mittels Konsultativabstimmungen kann eine mögliche Mehrheit erahnt werden.
An der VLK hat jeder Verband eine Stimme. Die Fachverbände haben auch je ein Stimmrecht.
Protokolle
Protokoll Frühlings-VLK 2025
Protokoll Herbst-VLK 2024
Protokoll Frühlings-VLK 2024
Der Zentralvorstand (ZV) ist das oberste Exekutivorgan des Schweizerischen Turnverbandes und zählt sieben Mitglieder. Er legt der Abgeordnetenversammlung Rechenschaft ab, wenn nicht durch Statuten oder Delegation ein anderes Organ bezeichnet wird.
Nur die Chargen Zentralpräsident*in und Verantwortliche*r Finanzen werden von der AV gewählt, ansonsten konstituiert sich der ZV selbst.
Hauptaufgaben ZV
- Trägt die Gesamtverantwortung als Kollegialbehörde in administrativen und technischen Bereichen.
- Vertritt den STV nach aussen.
- Beruft die AV und die VLK ein und leitet sie.
- Führt die Beschlüsse der AV aus.
- Legt die strategischen Zielsetzungen fest (langfristige Planung).
- Ernennt den/die Direktor*in, Abteilungschefs sowie allfällige Kommissionspräsident*innen.
- Überwacht die Einhaltung der Statuten.
- Überwacht die Einhaltung der Budgets.
- Bildet den Genossenschaftsrat für die SVK und setzt die Verwaltungskommission ein.
Interessensbindungen und Anforderungsprofil
Die Geschäftsleitung (GL) setzt sich aus dem/der Direktor*in und den Abteilungsleiter*innen zusammen. Die GL trifft sich in der Regel monatlich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der/die Direktor*in hat den Vorsitz der GL und leitet die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist für die Ausführung der operativen Tätigkeiten des STV verantwortlich.
Die VLK wählt eine externe Revisionsstelle, welche die Rechnungslage gemäss den gesetzlichen Vorgaben prüft und der VLK schriftlich Bericht erstattet.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) wird an der Abgeordnetenversammlung des STV gewählt und ist ihr unterstellt. Das Präsidium wird direkt an der AV gewählt, ansonsten konstituiert sich die GPK selbst.
Sie tritt als beratendes und kontrollierendes Organ des STV auf und überprüft die Umsetzung der AV-Beschlüsse. An Versammlungen tritt die GPK als Wahl- und Stimmbehörde auf.
Zusammensetzung
- Philipp Schwager, Präsident
- Rolf Deucher, Mitglied
- Daniel Hecht, Mitglied
- Jürg Marbot, Mitglied
- Corina Vonplon, Mitglied
- Priscilla Briner, Mitglied
Anforderungsprofil
Die Ethikkommission (EK) ist ein vom STV unabhängiges Organ und wird durch die AV gewählt. Die EK besteht in der Regel aus fünf Mitgliedern, darunter mindestens ein/eine Jurist*in, eine Person aus dem medizinischen Bereich sowie ein/eine Athletenvertreter*in.
Die EK nimmt insbesondere Aufgaben in den Bereichen Austausch, Beratung, Aufsicht, Prävention und Sanktionen wahr.
Die Athlet*innenkommission ist vom STV unabhängig und setzt sich aus Vertreter*innen aus den beim STV durch Swiss Olympic eingestuften Sportarten zusammen. Die AK trifft sich mindestens zweimal jährlich und vertritt die Interessen der Athlet*innen der durch Swiss Olympic eingestuften Sportarten innerhalb des Verbandes.
Zusammensetzung
- Anny Wu, Kunstturnen Frauen
- Andrin Frey, Kunstturnen Männer
- Livia Maria Chiariello, Rhythmische Gymnastik
- Gonçalo Alves, Trampolin
Wir weisen darauf hin, dass aktuell eine umfassende Revision verschiedener Reglemente im Gange ist. Die Inhalte können sich daher ändern und werden nach Abschluss der Revision entsprechend aktualisiert.