Auch in diesem Moment sind die ersten Gedanken der Organisatoren und des STV bei den Hinterbliebenen des tödlich verunfallten Wettkampfrichters und bei den anderen verletzten Turnerinnen und Turnern im Wissen darum, welchen Schmerz und welches Leid sie alle ertragen und verarbeiten mussten und müssen. Umso mehr wird es geschätzt, dass auch die direkt Betroffenen den Entscheid des leitenden Staatsanwaltes von Biel akzeptieren, in welchem festgehalten wird, dass dem Direktor Fränk Hofer weder persönlich noch organisatorisch ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden kann.
Im Gegenteil. Das Urteil kommt zum Schluss, dass Fränk Hofer und sein Team alle voraussehbaren und nötigen Vorsichtsmassnahmen getroffen haben, um auf den von den Meteorologen vorausgesagten Sturm der Gefahrenstufe 3 mit Windgeschwindigkeiten von 90 bis 110 km/h, Hagel und Niederschlag zu reagieren. Der Staatsanwalt schreibt in seinem Entscheid: „Die effektive Windstärke im Bereich Ipsach (123.9 km/h) war selbst für MeteoSchweiz nicht vorhersehbar und ein spezifisch eingekaufter Wetterservice hätte deshalb ebenso wenig eine höhere Gefahrenstufe 4 voraussehen können. Eine Verletzung von Sorgfaltspflichten kann Fränk Hofer angesichts der gesamten Umstände nicht vorgeworfen werden.“
«Dieser Entscheid anerkennt die hervorragende Arbeit von Fränk Hofer mit seinem Team und ebnet uns nun den Weg, drei Jahre nach dem sportlich, gesellschaftlich und wirtschaftlich erfolgreichen Eidgenössischen Turnfest 2013, alle Arbeiten abzuschliessen und den Verein aufzulösen», sagt Hans Stöckli, Präsident des ETF2013.
Ruedi Hediger, Geschäftsführer des STV fügt erfreut bei: «Mit diesem Entscheid wird die künftige Durchführung von Turn- und anderen Festen nicht zusätzlich erschwert, weil die Organisatoren die strafrechtliche Verantwortung für unvorhersehbare Ereignisse zu Recht nicht tragen müssen.»
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Ein wegweisender und weiser Entscheid: Kein Strafverfahren gegen Fränk Hofer
Erleichtert und zufrieden nehmen der Verein des Eidgenössischen Turnfestes 2013 in Biel und der Schweizerische Turnverband STV davon Kenntnis, dass das Strafverfahren gegen den Direktor des Turnfestes, Herrn Fränk Hofer, wegen der Folgen des Sturms mit Orkansstärke anlässlich des Eidgenössischen Turnfestes vor drei Jahren rechtskräftig eingestellt worden ist und alle Gerichts- und Anwaltskosten dem Staat auferlegt worden sind.