Es kommt auf die finanziellen Verhältnisse des Vereins, dessen Grösse, das Marktumfeld etc. an.
Eine offizielle Entschädigungsempfehlung gibt es nicht. Teilweise erhalten Leiter*innen in den Vereinen lediglich ein Abendessen und teilweise wird ihnen pro Lektion bis zu CHF 30.00 ausbezahlt. Deshalb ist eine allgemeingültige Empfehlung nicht möglich. Turnvereine sind oft in der glücklichen Lage, dass die Leiter*innen das Amt nicht des Geldes wegen übernehmen. Umso wichtiger ist dafür die Wertschätzung. Mehr zum Thema Wertschätzung findest du online.
Zu empfehlen ist ein Sockelbetrag für alle Personen als Basis. Jede weitere Stufe gibt dann einen zusätzlichen Betrag:
- Stufe 1: Grundausbildung Leiter*in 1
- Stufe 2: Aufbaukurs Leiter*in 2
- Stufe 3: Instruktorenkurs Leiter*in 3
- Stufe 4: Expertenausbildung
Weitere Varianten, die die Vereine pflegen, lassen sich wie folgt auflisten:
- V1: Leiterpersonen sind beitragsfrei und erhalten eine Spesenentschädigung
- V2: Leiterpersonen sind beitragsfrei
- V3: Leiterpersonen sind nicht beitragsfrei, erhalten dafür aber eine Spesenentschädigung
- V4: Leiterpersonen sind nicht beitragsfrei und erhalten keine Spesenentschädigung
Erfahrungsgemäss haben wir in den letzten Finanz-/GV-Kursen mehrheitlich V1 - V2 angetroffen. V3 war die Ausnahme und V4 kam nicht vor.