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Neue Schutzkonzepte per 6. Juni 2020 – Anpassungen Nothilfe-Paket

  • 3. Juni 2020

Gemäss dem Entscheid des Bundesrats vom 27. Mai 2020 ist der Trainingsbetrieb ab dem 6. Juni, ohne Einschränkung der Gruppengrösse, wieder erlaubt. Voraussetzung für die weitere Lockerung der Schutzmassnahmen ist nach wie vor die Erstellung eines Schutzkonzeptes, welches die neusten Bestimmungen erfüllt. Die Schutzkonzepte der Vereine oder Trainingszentren müssen dabei nicht von einer Behörde freigegeben werden, sie müssen jedoch bei Bedarf der Gesundheitsbehörde vorgewiesen werden können.

Neu gelten folgende, übergreifende Grundsätze für den Trainingsbetrieb:

  1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf
  2. Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)
  3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
  4. Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
  5. Bezeichnung verantwortlicher Person

Damit erfolgt die dritte Etappe der Massnahmenlockerung während der COVID-19-Epidemie. Unter folgendem Link können die neuen Schutzkonzepte für den Breiten- und Spitzensport heruntergeladen werden. Swiss Olympic stellt zudem ein Musterkonzept für Vereine bereit, welches mit geringem Aufwand auf den eigenen Verein adaptiert werden kann. Zudem findet ihr unter diesem Link auch Plakate mit den neusten Vorschriften zum Ausdrucken und Aufhängen.

Wettkämpfe wieder möglich
Ebenfalls zulässig ist neu auch der Wettkampfbetrieb bis 300 Personen. Möglich ist die Durchführung sämtlicher Wettkämpfe mit Ausnahme von Wettkämpfen in Sportaktivitäten, deren Durchführung einen dauernden engen Körperkontakt erfordert. Für Sportaktivitäten kann somit unter Vorbehalt von Schutzkonzepten der Betrieb sowohl im Training wie auch im Wettkampf weitgehend normalisiert werden.

Vereinsumfrage
Zum Monitoring der Umsetzung der Schutzmassnahmen führt der Bundesstab für Bevölkerungsschutz (BABS) in den kommenden Wochen eine Umfrage bei den Vereinen durch, welche per E-Mail an die Vereinspräsidenten versendet wird.

Einreiche-Frist um zwei Monate verkürzt – Unterstützung für Finanzierungslücken verlängert
Die Verordnung für das Nothilfe-Paket wurden auf den 1. Juni 2020 hin wie folgt angepasst:

  •  Anträge nur noch bis am 30. Juni 2020 möglich: Die Frist, um Anträge stellen zu können, wurde verkürzt. Statt wie bisher bis am 20. September können Anträge nur noch bis am 30. Juni eingereicht werden. Anschliessend soll das Stabilisierungspaket greifen.

  • Rechtsform Verein keine Voraussetzung mehr: Seit 1. Juni können auch Sportorganisationen einen Antrag stellen, die eine andere Rechtsform als Verein haben, also Stiftungen, GmbHs oder AGs. Diese Antragsteller dürfen keine gewinnorientierten Organisationen sein und sie müssen die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen im Breitensport bezwecken.

  • Unterstützung für Finanzierungslücken von mehr als zwei Monaten bis Ende 2020: Bisher konnte das BASPO einer Sportorganisation nur eine einmalige Nothilfe für eine Liquiditätslücken von maximal zwei Monaten zusprechen. Neu kann das BASPO Finanzierungslücken bis Ende Jahr schliessen, sofern diese eine Folge der bundesrätlichen Massnahmen gegen das Coronavirus sind. Voraussetzung für eine Unterstützung bleibt dabei, dass Antragsteller von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sein müssen (= gemäss Liquiditätsplanung bis Ende 2020 sind die in dieser Zeit fälligen Geldschulden nicht durch die vorhandenen liquiden Mittel und die erwarteten Einkünfte gedeckt).



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