Die aktuell gültigen Vorschriften des Bundes unterscheiden nicht mehr zwischen Leistungs- und Amateursport. Aus diesem Grund hat der STV diese beiden Bereiche neu in einem einzigen Schutzkonzept zusammengefasst.
Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr.
Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.
Es ist weiterhin sehr wichtig, dass die Hygieneregeln eingehalten werden.
Es ist weiterhin sehr wichtig, dass nur Turnerinnen und Turner sowie Leiterinnen und Leiter ohne Krankheitssymptome das Training besuchen und dass die Hygieneregeln eingehalten werden.
Der STV wartet bezüglich Durchführung von Wettkämpfen zurzeit auf letzte Details von Seiten Bundesamt für Sport und Swiss Olympic. Sobald diese vorhanden sind, wird auch das Dokument «Vorlage Schutzkonzept für Wettkämpfe» entsprechend überarbeitet.
Bitte beachtet die Kantonalen und Regionalen Bestimmungen. Diese können von den nationalen Empfehlungen abweichen.