Wie geht ihr nun am besten vor, wenn ihr aus der Ukraine geflüchtete Leistungssportler*innen bei euch aufnehmt?
Schritt 1: Registration beim Bund
Unterstützt eure Schützlinge bei der Registration in einem der sechs Bundesasylzentren:
Rue de l’Hôpital 60, 2017 Boudry
Morillonstrasse 75, 3007 Bern
Freiburgerstrasse 50, 4057 Basel
Via Milano 23, 6830 Chiasso
Duttweilerstrasse 11, 8005 Zürich
Bleichemühlistrasse 6, 9450 Altstätten
Alternativ könnt ihr abwarten, bis das SEM eine Online-Registrations-Seite aufschaltet (sollte bis Ende nächster Woche geschehen), was die Registrierung einfacher machen wird.
Die Anmeldung muss innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft erfolgen. Bei der Registrierung müsst ihr darauf hinweisen, dass Betreuung und Unterkunft durch euch organisiert sind.
Schritt 2: Kontaktaufnahme mit dem kantonalen Migrations-Amt
Verantwortlich für die Umsetzung des «Schutzstatus S» sind die Kantone. Deshalb ist es wichtig, dass ihr das Migrations-Amt eures Kantons darüber informiert, dass ihr Geflüchtete betreut (Link Übersicht kt. Migrations-Ämter). Sobald eine Person mit «Schutzstatus S» beim zuständigen kantonalen Migrations-Amt angemeldet ist, wird zudem die Ausrichtung einer finanziellen Unterstützungs-Pauschale für Miete und Lebensunterhalt möglich. Ob diese Pauschale ausgerichtet wird und wie hoch sie ausfällt, entscheidet der Kanton, d.h. ist durch euch mit dem Kanton auszuhandeln. Diese Verhandlungen sind gerade auch im Hinblick auf einen mehrmonatigen oder noch längeren Aufenthalt der geflüchteten Sportler*innen sehr wichtig.
Der Kanton übernimmt zudem die Krankenkassen-Prämien für Personen mit «Schutzstatus S».
Schritt 3: KESB kontaktieren bei unbegleiteten Minderjährigen
Nimmt ein Verband Minderjährige ohne erwachsene Familienangehörige auf, so muss er unbedingt die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden informieren: https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/kesb-kreise.html
Es ist in diesem Zusammenhang vor allem auch anzustreben, dass die Minderjährigen in einer Gruppe zusammenbleiben können.