Informationen: Flüchtlinge aus der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine führt dazu, dass viele Flüchtlinge in die Schweiz kommen. Sie sind in privaten und öffentlichen Unterkünften untergebracht. Einige dieser Flüchtlinge haben bereits in den verschiedenen örtlichen Turnvereinen Aufnahme gefunden.  

Der Schweizerische Turnverband dankt allen herzlich, die sich in verschiedensten Formen engagieren und die Flüchtlinge unterstützen! 

Es entspricht unserem STV-Werteversprechen, dass wir ALLEN Menschen die Möglichkeit geben, Sport und Bewegung in unseren Vereinen/Strukturen auszuüben.  

Unabhängig von der Ukraine-Krise nehmen in unseren Turnvereinen und Riegen einige Asylsuchende oder Flüchtlinge an Trainings, Wettkämpfen und Veranstaltungen teil. 

Der Zentralvorstand hat an seiner Sitzung vom 25. März 2022 über die Auswirkungen der Ukraine-Krise auf den STV gesprochen und einige Grundsätze definiert.  

  • In den Vereinen des STV sollen alle Menschen mitmachen können. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Integration.

  • Mitglieder – wenn auch nur temporär - sollen in der STV-Datenbank erfasst werden. Somit sind sie auch automatisch bei der Sportversicherungskasse (SVK) versichert.

  • Den Mitgliederbeitrag für Flüchtlinge und Aslyssuchende bezahlen in der Regel die Vereine als Ausdruck der Solidarität.

  • Wenn ein Verein die finanziellen Mittel für die Mitgliedschaft einer asylsuchenden Person nicht aufbringen kann, übernimmt der STV die Kosten.

Informationen und Empfehlungen (Quelle: Swiss Olympic)

Allgemeine Informationen

Der Bundesrat hat am Freitag für schutzsuchende Ukrainer*innen und Ukrainer den «Schutzstatus S» aktiviert. Ukrainische Staatsangehörige erhalten dadurch rasch und unbürokratisch Schutz in der Schweiz – ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens.  

Konkret bedeutet dies:  

  • Ukrainer*innen können in die Schweiz kommen und bleiben.  

  • Sie können ihre Familienangehörigen nachziehen. 

  • Sie haben Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung.  

  • Sie können ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit (auch eine selbständige) ausüben.  

  • Sie können ohne Bewilligung ins Ausland zu reisen und in die Schweiz zurückzukehren.  

  • Kinder können zur Schule gehen. 

Verschiedene Sportverbände sind daran, ukrainischen Leistungssportler*innen zu helfen: bei der Reise in die Schweiz, bei der Unterbringung und indem sie ihnen ermöglichen, hier in der Schweiz wieder einen geregelten Trainingsbetrieb zu haben.  

Es geht um Menschen in grösster Not, und wer ihnen hilft, vertritt damit auch die Werte des Sports. Deshalb ein grosser Dank an alle, die sich engagieren! 

3 wichtige Empfehlungen

Wichtig sind aus Sicht von Swiss Olympic und dem BASPO dabei drei Dinge: 

  • Sportorganisationen sollten sich mittel- und langfristig auf ihre Kernkompetenz konzentrieren, nämlich die Integration der ukrainischen Flüchtenden in den Trainingsbetrieb.  
    Alles weitere sollten sie den kompetenten Behörden überlassen oder sich mindestens mit diesen gut absprechen.  

  • Ukrainische Flüchtende könnten noch sehr lange hierbleiben. Wer hilft, sollte mit einem Planungshorizont von einem Jahr arbeiten.  
    Wer ihnen zusätzlich auch Unterkunft, Betreuung, Unterstützung bei der Integration etc. anbietet, muss sich dessen bewusst sein und dies stemmen können. Es wird viel Energie, Flexibilität, Kreativität und Unterstützung aus dem eigenen Netzwerk brauchen, um die vielen Herausforderungen zu bewältigen, die sich stellen. 

  • Es ist für die geflüchteten Menschen von grösstem Wert, wenn ihr als Verband für sie die Funktion des primären Ansprechpartners für die Behörden (Kanton, Gemeinde, KESB, Schule, etc.) übernehmt.  
    Insbesondere könnt ihr darauf drängen, dass gemeinsam angereiste Leistungssportler*innen durch die Behörden als Gruppe untergebracht werden sollten, damit sie weiterhin zusammen trainieren können. 

Vorgehen bei Aufnahme geflüchteter Leistungssportler

Wie geht ihr nun am besten vor, wenn ihr aus der Ukraine geflüchtete Leistungssportler*innen bei euch aufnehmt? 

 Schritt 1: Registration beim Bund 
Unterstützt eure Schützlinge bei der Registration in einem der sechs Bundesasylzentren: 

  • Rue de l’Hôpital 60, 2017 Boudry  

  • Morillonstrasse 75, 3007 Bern 

  • Freiburgerstrasse 50, 4057 Basel 

  • Via Milano 23, 6830 Chiasso 

  • Duttweilerstrasse 11, 8005 Zürich 

  • Bleichemühlistrasse 6, 9450 Altstätten 

Alternativ könnt ihr abwarten, bis das SEM eine Online-Registrations-Seite aufschaltet (sollte bis Ende nächster Woche geschehen), was die Registrierung einfacher machen wird.  
Die Anmeldung muss innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft erfolgen. Bei der Registrierung müsst ihr darauf hinweisen, dass Betreuung und Unterkunft durch euch organisiert sind. 

Schritt 2: Kontaktaufnahme mit dem kantonalen Migrations-Amt 
Verantwortlich für die Umsetzung des «Schutzstatus S» sind die Kantone. Deshalb ist es wichtig, dass ihr das Migrations-Amt eures Kantons darüber informiert, dass ihr Geflüchtete betreut (Link Übersicht kt. Migrations-Ämter). Sobald eine Person mit «Schutzstatus S» beim zuständigen kantonalen Migrations-Amt angemeldet ist, wird zudem die Ausrichtung einer finanziellen Unterstützungs-Pauschale für Miete und Lebensunterhalt möglich. Ob diese Pauschale ausgerichtet wird und wie hoch sie ausfällt, entscheidet der Kanton, d.h. ist durch euch mit dem Kanton auszuhandeln. Diese Verhandlungen sind gerade auch im Hinblick auf einen mehrmonatigen oder  noch längeren Aufenthalt der geflüchteten Sportler*innen sehr wichtig.  
Der Kanton übernimmt zudem die Krankenkassen-Prämien für Personen mit «Schutzstatus S». 
 

Schritt 3: KESB kontaktieren bei unbegleiteten Minderjährigen 
Nimmt ein Verband Minderjährige ohne erwachsene Familienangehörige auf, so muss er unbedingt die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden informieren: https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/kesb-kreise.html   
Es ist in diesem Zusammenhang vor allem auch anzustreben, dass die Minderjährigen in einer Gruppe zusammenbleiben können.  

Fragen?

Bei Fragen zum Thema Ukraine könnt ihr euch gerne unter ukrainenoSpam@stv-fsg.ch melden.

 

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