Der Bund hat im Jahr 2021 ein namhaftes Stabilisierungspaket über 150 Millionen Franken für den Schweizer Leistungs- und Breitensport gesprochen. Der Turnsport erhält davon 16 Millionen Schweizer Franken.
Stabilisierungspaket 2021
3. Phase – Schäden September - Dezember 2021
In der 3. Phase sind wiederum alle strukturrelevanten Organisationen aus dem Turnsport, also auch die Turnvereine, bezugsberechtigt. Jedoch haben sich die Kriterien des Bundes gegenüber der 2. Phase stark verändert. In der 3. Phase können ausschliesslich Corona-bedingte Schäden von Sportveranstaltungen deklariert werden, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2021 geplant waren. Gründe können eine Absage, Verschiebung oder eine eingeschränkte Durchführung sein.
Das Online-Antragsformular kann bis zum 21. Februar 2022 ausgefüllt und abgeschlossen werden. Es wird keine Fristverlängerung und Ausnahmen geben.
Detaillierte Informationen sind in den nachfolgenden Dokumenten geschildert. Vor allem das Flussdiagramm entscheidet, ob und in welcher Form ein Antrag gestellt werden darf. Wir bitten alle Organisationen, die in der 3. Phase einen Antrag stellen möchten, diese Dokumente genau durchzulesen, damit ein fehlerfreier Antrag gewährleistet ist.
Der Schweizerische Turnverband hat mit Unterstützung des Stabilisierungspakets des Bundes eine Teilrückzahlung des Lizenzanteils auf den STV-Mitgliederbeiträgen für erwachsene Breitensportler zurückbezahlt.
Da die Teilrückerstattung der Mitgliederbeiträge corona-bedingte Mehreinnahmen sind, wird der STV diese manuell als solche in den Antrag eintragen. Dadurch reduziert sich die Schadensumme.
Bei Fragen stehen wir unter finanzhilfe-coronanoSpam@stv-fsg.ch zur Verfügung.
2. Phase – Schäden Januar bis August 2021
In der aktuellen 2. Phase sind alle strukturrelevanten Organisationen aus dem Turnsport, also auch die Turnvereine, bezugsberechtigt und können ihre durch Corona entstandenen Schäden vom 1. Januar bis 31. August 2021 eingeben. Schäden ab dem 1. September 2021 dürfen nicht deklariert werden. Dies ist seit Neuem die Vorgabe des Bundes und von Swiss Olympic. Das Online-Antragsformular kann bis zum 23. November 2021 ausgefüllt und abgeschlossen werden. Es wird keine Fristverlängerung und Ausnahmen geben.
Detaillierte Informationen sind in der nachfolgenden Information geschildert:
Information Stabilisierungspaket COVID-19 2021 – 2. Phase
Wir bitten alle Organisationen, die in der 2. Phase einen Antrag stellen, die untenstehenden Dokumente genau durchzulesen, damit ein fehlerfreier Antrag gewährleistet ist.