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Präsenzpflicht an den Qualifikations-Wettkämpfen

  • 11. Mai 2021

Die Athletinnen der Rhythmischen Gymnastik kämpfen kommendes Wochenende in St. Gallen um die Qualifikation für die bevorstehenden Schweizer Meisterschaften in Genf. Der Wettkampf findet wie bereits kommuniziert physisch vor Ort statt. Athletinnen, welche Video-Aufnahmen bei den Kampfrichtern einreichen, können sich für die Schweizer Meisterschaften nicht qualifizieren.

Das Ressort Rhythmische Gymnastik des Schweizerischen Turnverbandes (STV) wurde im Vorfeld der Qualifikationswettkämpfe zu den Schweizer Meisterschaften in Genf angefragt, ob die Qualifikation für die Schweizer Meisterschaften auch mittels eingereichter Videos gesichert werden kann.

Das Ressort Rhythmische Gymnastik des STV hat dieses Anliegen geprüft: Bereits getätigte Videoaufnahmen als Qualifikation für einen Ernstkampf widersprechen den Grundsätzen im Leistungssport. Die Reglemente des STV sehen ausserdem nicht die Möglichkeit einer Qualifikation von Ernstkämpfen mittels eingereichten Videos vor. Zudem würde eine solche Regelung gegen die Gleichbehandlung der Athletinnen verstossen. Aus diesen Gründen hat das Ressort Rhythmische Gymnastik entschieden, dem vorliegenden Antrag nicht stattzugeben.

Wir wünschen den Gymnastinnen weiterhin eine gute Vorbereitung und erfolgreiche Qualifikationswettkämpfe.

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