Alle Innensportanlagen müssen weiterhin geschlossen bleiben. Im Freien darf ab sofort Sport in Gruppen bis maximal 15 Personen getrieben werden. Neu sind sportliche Aktivitäten von Personen bis 20 Jahren auch in Sportanlagen erlaubt und auch Wettkämpfe für Personen mit Jahrgang 2001 und jünger dürfen in allen Sportarten ohne Publikum stattfinden.
Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) sind nur Sportarten ohne Körperkontakt und nur im Freien erlaubt. Wenn der Abstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getra-gen werden. Einzeltrainings oder Techniktraining ohne Körperkontakt (Bsp. Kraft- und Haltungstraining für Gymnastik, Aerobic, Leichtathletik) sind im Freien erlaubt. Alle Kontaktsportarten (z.B. Spielsportarten) sind verboten.
Für Sportaktivitäten von Personen bis zum 20. Lebensjahr gelten keine Einschränkungen von Trainings, weder im Innen- noch Aussenraum.
Helfen/Sichern
Das Helfen und Sichern ist nur bei Personen bis 20 Jahren und mit Maske erlaubt.
Bei Erwachsenen ist jeglicher Körperkontakt untersagt.
Leitersituation
Für Trainings bei Unter-20-Jährigen sind so viele Trainerinnen und Trainer zugelassen, wie bei Trainings ohne Einschränkungen dabei sein würden.
Muki-Turnen
Das Muki-Turnen ist aktuell nur im Freien mit max. 15 Erwachsenen (inkl. Leiterperson) und den Kindern erlaubt.
Wichtig: Je nach regionaler COVID-Situation haben Kantone die Möglichkeit, für den eigenen Kanton Erleichterungen oder Verschärfungen gegenüber Bundes-Massnahmen zu beschliessen. Bitte beachtete deshalb die kantonalen und regionalen Bestimmungen. Diese können von den nationalen Empfehlungen abweichen.